Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

Allgemeines 

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) umschreiben die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Auf – trägen an die BADEWELL AG. 

Mit der Erteilung des Auftrages anerkennt der Besteller ausdrücklich die vorliegenden «Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen». 

Anwendbares Recht und Rangordnung 

Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien sind massgebend, primär der abgeschlossene Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung, danach die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB), schliesslich das Schweizerische Recht. Vorbehältlich der zwingen den Bestimmungen des Schweizerischen Rechts ist diese Reihenfolge auch massgebend für den Fall, dass sich einzelne Bestimmungen widersprechen sollten. Abweichungen von den AGB sind nur verbindlich, soweit diese schriftlich von den Parteien vereinbart wurden. 

Angebote 

Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Offerten sind nur in schriftlicher Form 3 Monate gültig. 

Preise 

Die Preise verstehen sich, ohne anders lautende schriftliche Abmachung, rein netto gemäss den aktuellen BADEWELL-Preislisten. Die Zahlungskonditionen / Fristen betragen bei Auftragserteilung 30% des Rechnungsbetrages; bei Lieferung 30% des Rechnungsbetrages (bei Grossauf trägen), und der Restbetrag innert 30 Tagen netto nach Rechnungsstellung. Der Auftrag wird erst nach Erhalt der Anzahlungen aus geführt. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Form. 

Rücktritt vom Auftrag 

Bei einem Rücktritt von einem Auftrag ohne Ersatzlieferung betragen die zu leistenden Unkostenbeiträge: Bei Annulation des Auftrages 20% der Auftragssumme, ab zweiter Woche nach Auftragserteilung 30% der Auftragssumme, ab vierter Woche nach Auftragserteilung 50% der Auftragssumme. Bei Ausstellapparaten, Sonderanfertigungen und Aktionen 100% der Auftragssumme. 

Zahlungsverzug 

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann die BADEWELL AG die Lieferungen unterbrechen oder zurückstellen. Ferner ist die BADEWELL AG berechtigt, vor Wiederaufnahme der Produktion die Bezahlung der vollen Vertragssumme einzufordern. Nach erfolgter Zah l ung nimmt die BADEWELL AG die Leistungen wieder auf. Allfällige durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Bestellers. Bei Verzögerung der Schlusszahlung oder bei verspäteter Zahlung für Dienstleistungsaufträge ist einVerzugszins von 7% geschuldet. Unberechtigte Abzüge werden von BADEWELL AG nachbelastet. 

Lieferung 

Lieferungen, welche durch die BADEWELL AG ausgeführt werden, erfolgen auf Gefahr der BADEWELL AG. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers. LSVA wird Anteilsmässig weiter verrechnet! Lieferungen, die nicht durch die BADEWELL AG ausgeführt werden oder die für den Export bestimmt sind, erfolgen auf Gefahr und Kosten des Bestellers. 

Liefergarantie 

Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen den Besteller weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung von Ersatz- oder sonstigen Ansprüchen. Erstreckt sich indessen der Liefertermin um mehr als das Doppelte der angegebenen Lieferzeit, mindestens jedoch um mehr als 90 Tage darüber, so ist es dem Käufer freigestellt, unter Verzicht auf weitere Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Höhere Gewalt entbindet BADEWELL AG von allen Verpflichtungen und berechtigt sie ohne Ersatz anspruch des Bestellers, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. 

Mängelrügen / Beanstandungen / Haftung 

Mängel sind sofort bei der Lieferung (offene Mängel) oder spätestens innert drei Tagen nach ihrer Entdeckung (versteckte Mängel) schriftlich der BADEWELL AG zu melden. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln garantiert die BADEWELL AG Nachbesserungen oder bei Funktions – untüchtigkeit entsprechenden Ersatz. Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Beding ungen vorgesehenen Ansprüche seitens des Be – stellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Haftungsansprüche, insbesondere Folgeschäden sind aus drücklich ausgeschlossen. In jedem Fall ist eine Haftung maximal in der Höhe des jeweiligen Kaufpreises beschränkt. Weitergehende An sprüche sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Für durch Dritte verursachte Schäden oder Folgeschäden übernimmt die BADEWELL AG keine Haftung. 

Gewährleistung / Garantie 

BADEWELL AG garantiert für einwandfreie und funktionstüchtige Produkte laut ihren Produktebezeichnungen. Die Garantie für Wannen – körper beträgt 5 Jahre, für Whirlsysteme 2 Jahre. 

Keine Garantie: auf Silikonfugen, Zubehör und Verschleissteile 

Massgenauigkeit 

Durch den Fabrikationsprozess bei Sanitärapparaten aus hochwertigem Acryl, kann es bei Massen und Gewichten kleine Abweichungen geben. Die in den Massskizzen angegebenen Abmessungen haben einen Toleranzwert von +/- 5 mm. 

Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der BADEWELL AG. Der Käufer gibt hiermit aus drücklich seine Einwilligung zur Eintragung ins Eigentumsvorbehaltsregister. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehalts – produkte ist nicht gestattet. Eventuell anfallende Kosten aus solchen Ereignissen trägt der Kunde. 

Unwirksamkeit 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen der BADEWELL AG, zum Beispiel durch Gesetzes – änderungen, beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. 

Erfüllungsort und anwendbares Recht 

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der BADEWELL AG. Es ist schweizerisches Recht anwendbar.